Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Es werden folgende Leistungen angeboten:
a)Überlassung von Bewerbungsunterlagen der Au-pair -Bewerber wie z.B. Fragebogen, persönlicher Brief, Foto´s, etc..
b)Erstellung aller notwendigen Antrage für eine Visumerteilung/der Arbeitsgenehmigung(Einladungsschreiben, Au-pair-Verträge etc.).
c)Der Auftragnehmer wird die Gastfamilie sowie das Au-pair während des ganzen Aufenthaltes betreuen :
- Beratung bei der Sprachschulauswahl,
- Vorschlage für eine Au-pair Versicherung,
- Auf Wunsch einen Au-pair-Ausweis oder ein Zertifikat nach einem erfolgreichem Aufenthalt,
- Beratung beider Parteien bei Problemen,
- Telefonnummeraustausch, Au-pair Treffen
(So lange der Bewerber beim Auftraggeber aufhält).
2. Alle kostenlosen Leistungen der Agentur sind freiwillig und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell entstandene Kosten bei einem nicht zustande gekommenen oder vorzeitig abgebrochenen Au-Pair Aufenthalt.
4. Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Fotos, Anschreiben, etc.) gegeben werden sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
5. Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, zur Entscheidungsfindung mit ihrer/seiner zukünftigen Au-pair ein Telefongespräch/per Skype zu führen, bei dem sowohl die Sprachkenntnisse als auch die Motivation des Au-pairs sowie von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
6. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Agentur um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit Eintreffen des Au-pairs in der Gastfamilie abgeschlossen. Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten geplanten Au-pair-Aufenthaltes.
7. Mündliche Nebenabreden mit dem Au-pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
8. Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au-Pair’s entstehen. (Wir empfehlen dem Auftraggeber sofort nach Ankunft des Au-Pair’s in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen).
10.Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die das Au Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.
11.Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.
12.Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.
13.Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-pairs die von der Agentur angeboten wurden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies g.g.f strafrechtlich verfolgen.
14.Die Agentur behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pair's die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU Abkommens für Au-pair's nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und g.g.f den zuständigen Behörden weiterzuleiten.
15.Der Auftraggeber hat die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit gelesen, verstanden und verpflichtet sich die darin enthaltenen Leistungen zu gewähren.
16.Die Gastfamilie muss das Au-pair sofort nach Ankunft in Deutschland(innerhalb eine Woche) bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, beim Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung sowie g.g.f. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Alle anfallenden Gebühren sind vor Gastfamilie zu übernehmen.
17.Der Auftraggeber erklärt, dass er vom Auftragnehmer über die Bestimmung der Arbeitserlaub-nis für Au-pairs in Deutschland in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-pairs aus nicht EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt der Au-pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
18.Die Gastfamilie verpflichtet sich, der Agentur das Datum der An -Abreise des Au-pairs bzw. bei Wechselaupairs die erfolgreiche Visum/Aufenthaltstitel Umschreibung. Sowie Kündigung, Umzug schriftlich zu informieren. Rechtzeitig vor Ankunft für die ganze Aufenthaltsdauer ausreichend gegen Krankheit und Haftpflicht zu versichern.
19.Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie/Au-pair, eine Kopie der Agentur zu schicken.
20.Während der Kündigungszeit die Gastfamilie verpflichtet sich, für das Au-pair Kost und Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
21.Tritt die Gastfamilie von dem Vermittlungsantrag zurück nachdem das Au-pair das Visum bereits beantragt hat aus Gründen, die nicht von Agentur verschuldet wurden, so werden 150,- Euro als Bearbeitungsgebühr fällig. Dasselbe gilt für das Au-pair
Gebühren:
1). Die Vermittlungsgebühr beträgt 350,-€, eine Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro wird nach Vertragsabschluß fällig und den Restbetrag erst nach der Ankunft des Au-pairs.
2). Für Wechselaupairs bei einer Aufenthaltsdauer über 6 Monaten verlangt der Auftragnehmer 300.- Euro. Bei einer Aufenthaltsdauer kürzer als 6 Monate - 180.- Euro.
3). Alle Gebühren sind Nettogebühren, da gem.§19 Abs.1 UstG keine Berechnung der Umsatzsteuer auf die Gebühren erfolgt.
4). Hat der Auftraggeber ein Au-pair durch Eigeninitiative gefunden und möchte nur die Einladungsformalitäten erledigen, so beläuft sich der Betrag auf 200,-Euro.
5). Bei selbst angeworbenen Au-pairs besteht keine Garantieleistung.
6). Alle Gebühren sind durch Rechnungsstellung bei Vertragsabschluss per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zahlbar auf das Konto der Agentur.
7). Garantieleistung: Sollte es innerhalb der ersten 6 Wochen nach Ankunft ein Au pair aus Gründen, die nicht von der Gastfamilie verursacht worden sind, verlassen, verrechnen wir die bereits gezahlte Gebühr auf eine Neuvermittlung durch unsere Agentur.
22. Die Garantieleistung entfällt ganz, wenn die Auftraggeber seinen Pflichten (Punkt 15) nicht nachkommt, sowie ein Verschulden für eine Trennung des Au-pair Verhältnisses vom Auftragnehmer vorliegt.
23.Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam, wenn die Gastfamilie ein neues Au-pair aufnimmt und kein anderer Vertrag abgeschlossen wird.
24.Als Gerichtstand wird Berlin vereinbart.