Liebe Gastfamilien,
Ein Au-pair ist ein junger Mensch, der aus dem Ausland kommt und im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten bei einer Gastfamilie wohnt. Als Gegenleistung für Hilfe im Haushalt und die Kinderbetreuung erhält das Au-Pair Unterkunft und Verpflegung. Diese spezielle Form des Aufenthalts und der Fortbildung in Deutschland ist jedoch nur einmalig möglich.
Das Au-pair Programm ist nach den Bestimmungen des "Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung" vom 24.11.1969 geregelt.
Vorteile für Gastfamilien:
- Fexible und kostengünstige Kinderbetreuung
--> Entlastung
- Hilfe im Haushalt
–-> mehr Zeit für sich selber und für die Familie
- Mehr Unabhängigkeit
–-> wieder Zeit zur Zweisamkeit
- Neue Leute und Kulturen aus einem fremden Land kennen lernen
- Das Au-pair kann Ihren Kindern ihre Muttersprache beibringen und eventuell als Nachhilfe dienen.
Die Aufgabe der Au-Pairs
Kinderbetreuung(Kindern an und-ausziehen, mit Kindern spielen, zur Spielplatz gehen, zum Kindergarten, zur Schule oder zur Sportaktivitäten bringen und abholen, Kinderwäsche bügeln, bei den Hausaufgaben helfen usw.).
Hilfe im Haushalt(leichte Mahlzeiten zubereiten, die Küche nach dem Essen aufräumen, Staubsaugen, Spielzeug aufräumen, kleine Einkäufe erledigen, Gassi gehen usw.).
Wir machen Sie aufmerksam, dass ein Au-pair keine Putzfrau oder auszubildende Erzieherin ist und kann nicht als Ersatz zur einen Kita oder eine Tagesmutter vorgesehen werden!
Welche Voraussetzungen muss die Gastfamilie erfüllen um einen Au-pair einzuladen?
- Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied, das die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzt.
- Deutsch als Muttersprache in der Familie. In Ausnahmefällen ist man dazu befugt ein Au-pair einzuladen, sofern in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen wird. Das Au-Pair dürfte nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.
- Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au-Pair verwandt sein.
- Als Gastfamilie gelten Ehepaare, zusammenlebende Partner, alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
- Können ein eigenes, angemessenes Zimmer für das Au-pair zur Verfügung zu stellen(Unterbringung ins Zimmer mit anderen Familienmitgliedern z.B. ins Kinderzimmer ist nicht erlaubt!).
Arbeit und Freizeit
Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – maximal 6 Stunden täglich bei höchstens 30 Stunden pro Woche.
Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
Das Au-Pair erhält einen vierwöchigen, bezahlten Urlaub während seines 12-monatigen Aufenthaltes.
An zwei Tagen pro Anwesenheitsmonat erhält das Au-Pair bezahlten Urlaub.
Sprachkurs
Jedes Au-pair erhält die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Bei Besuch eines Sprachkurses muss die Gastfamilie ab Mai 2023 einen Zuschuss in Höhe von 70,- € monatlich an das Au-Pair zahlen.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie ausgestellt. Die Gastfamilie ist dazu verpflichtet ein separates, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer mit mind. 8 m² im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie zur Verfügung zu stellen. Das Au Pair nimmt an gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familie. Bringen Sie zudem in Erfahrung, ob ihr Au Pair bestimmte Essgewohnheiten hat und berücksichtigen sie dessen nationale Gegebenheiten.
Taschengeld, Reisekosten und Versicherung
Da es sich beim Au-pair um kein Arbeitsverhältnis handelt, erhält der Betreffende statt einem Lohn ein monatliches Taschengeld in Höhe von mind. 280,- Euro. Eine geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes.
Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt muss das Au-pair jedoch selbst erstatten.
Die Gastfamilie muss rechtzeitig für den ganzen Aufenthalt des Au Pair eine Versicherung gegen Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Unfalls- und Haftpflicht abschließen. Die Versicherungsprämie wird von der Gastfamilie ausgezahlt(ca.35-40,- Euro).
Muss das Au-Pair Auto fahren?
Es gibt wenige Au-pair, die bereits einen Führerschein besitzen und die Wahrscheinlichkeit jemanden anzutreffen, der sicher Auto fahren kann, ist noch geringer. Erklären Sie ihrem Au-Pair so deutlich wie nur möglich die Verkehrsregeln in Deutschland. Nehmen Sie sich Zeit für eine Probefahrt zur Schule, zum Kindergarten usw. um festzustellen, ob Sie ihm den Transport ihrer Kinder anvertrauen können.
Die Führerscheine von Au-Pairs, die aus einem nicht in der EU ansässigem Land kommen, sind 6 Monate lang gültig. Die Verlängerung auf weitere 6 Monate ist möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Führerscheinbehörde.
Entstehende Kosten
Ihnen entstehen in der Regel folgende Kosten:
- 280.- € monatliches Taschengeld
- ca. 30.- € bis 40.- € monatlich für die Versicherung (je nach Versicherungstarif)
- 70.- € Beteiligung an den Sprachkurskosten (neues Gesetz, seit Mai 2023)
- bis 100, € einmalige Gebühren für die Visaverlängerung
- Vermittlungsgebühr beträgt 350,-€ Die erste Rate in Höhe von 150€ ist nach Vertragsabschluss fällig und den Restbetrag erst nach der Ankunft des Au-pairs.
Für Wechselaupairs bei einer Aufenthaltsdauer über 6 Monaten wird 300.- Euro berechnet. Bei einer Aufenthaltsdauer kürzer als 6 Monate 180.- Euro AGB
- Kosten für ein Monatsticket.
- Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für die Kinderbetreuung können Sie von der Steuer absetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich selber beim Finanzamt. Was wichtig ist – akzeptiert werden können nur nachzuweisende Kosten, keine Barzahlungen!
Vermittlungsablauf
Haben Sie sich dazu entschieden ein Au-Pair einzuladen? Wir helfen Ihnen gerne! Bitte beachten Sie, dass meistens die Au-Pairs aus visumpflichtigen Ländern kommen. Dies bedeutet, dass Sie zuerst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen sollen. In der Regel dauert es zwischen 4 und 6 Wochen bis eine Bestätigung in Kraft tritt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen mindestens drei Monate vom erwünschten Datum mit der Suche nach einem passenden Au-Pair zu beginnen.
Sie haben die Möglichkeit sich online anzumelden; können uns jedoch auch eine E-mail schicken, worauf hin Sie einen Gastfamilie-Fragebogen erhalten würden. Ein Familienfoto ist auch erwünscht.
Die Anmeldung ist kostenlos und verpflichtet nichts!
Wir schicken Ihnen folgend Bewerbungsunterlagen per E-mail. Wenn Sie einen oder mehrere Bewerber sympathisch finden, nehmen Sie mit Ihm/Ihnen persönlich Kontakt auf. Teilen Sie uns bitte mit, auf wen Ihre Wahl gefallen ist.
Wenn Sie Ihr Au-pair einladen möchten, erhalten Sie von mir alle notwendigen Formulare und Verträge.
Diese müssen von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und an uns zurück gesendet werden..
Wir bieten auch einen Expressversand der Einladungsunterlagen an ihren Au-pair (Versandkosten ca. 40, -60,- Euro) an. Leider arbeitet die Post nicht in allen Ländern gewissenhaft, weshalb einige Briefe manchmal verloren gehen. Mit einem Exrpessversand können sie sich sicher sein, dass das Au-Pair in wenigen Tagen den Brief mit den wichtigsten Unterlagen erhält.
Die Gastfamilie muss das Au-pair direkt nach Ankunft in Deutschland (innerhalb 14 Tagen) bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und beim Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung sowie g.g.f. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Alle anfallenden Gebühren sind von der Gastfamilie zu übernehmen.
Seit einiger Zeit besitzen die Au-Pairs aus der EU das Privileg in Deutschland einzureisen ohne ein Visum zu beantragen. (Der Au-Pair Vertrag muss jedoch abgeschlossen werden.)
Nach der Einreise muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Erst nach Erteilung darf die Au-Pair Beschäftigung aufgenommen werden.
Ich hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können und wünsche Ihnen viel Glück beim Finden Ihres Au Pairs.
Kündigung des Au-Pair Vertrag
Das Au-pair Verhältnis dauert maximal 12 Monate und endet automatisch. Jedoch passiert es ab und zu, dass sich Reibereien und größere Probleme bilden können. Vielleicht hatten sie ganz andere Erwartungen? Oder die Chemie stimmt nicht… ?
Berücksichtigen Sie bitte, dass das Au-Pair aus einen fremdem Land kommt; Mit einer Kultur und Tradition, die ganz anders als in Deutschland sein könnte! Etwas Geduld und Toleranz ist besonders wichtig. Warten sie bei den ersten Schwierigkeiten noch mit der Trennung von Ihrem Au-Pair! Die meisten Probleme sind leichter zu lösen als sie auf den ersten Blick vermuten lassen! Sprechen Sie mit uns! Warten Sie nicht bis zum Zeitpunkt „weiter geht's nicht mehr“.
Bei eventuellen Missverständnissen zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn trotz aller Bemühungen, das harmonische Zusammenleben nicht mehr möglich ist, kann man den Vertrag kündigen. Eine Umvermittlung ist möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie/Au-pair. Eine Kopie schicken Sie bitte zu uns!
Während der Kündigungszeit ist die Gastfamilie dazu verpflichtet, Kost und Unterkunft für das Au-Pair zur Verfügung zu stellen.
In besonders schwerwiegenden Fällen(z.B. Diebstahl, grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, Gewalt gegen Kinder, etc.) ist eine fristlose Kündigung möglich.
Wir empfehlen Ihnen mit ihrem/ihrer potenziellem/n Au-Pair telefonisch oder per Skype so oft wie möglich zu kommunizieren, um sich ein Bild von dieser Person/ dieser Familie zu erschaffen und nicht unangenehm überrascht zu werden. Vor oder spätestens nach der Ankunft des Au-Pairs in Deutschland klären Sie alle wichtigen Dinge:
Aufgaben und Arbeitszeiten; Freizeit; darf Sie ihre Freunde im Haus mitbringen; Auszahlung des Taschengeldes; Mitbenutzung des Internets, Telefons; Essgewohnheiten; Funktionsweise der Haushaltsgeräte, z.B. Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine; wie viel dürfen die Kindern fernsehen...
Es wird Ihnen helfen Missverständnisse zu vermeiden und Unmengen von Zeit sparen. Ein wöchentlicher Arbeitsplan ist auch wünschenswert. Für das Au-pair ist es viel einfacher, wenn sie genau weiß, wann sie welche Aufgaben erledigen muss
Das Leben mit einem Au-Pair ist nicht immer einfach, hat aber auf jeden Fall noch ihre schönen Seiten und kann unglaublich praktisch sein!
Au-pair Service
Inh. Maria Ivanova
Benzmannstr 3
DE 12167 Berlin
FON 0049(0) 178 4307 992
FAX 0049(0) 30 288 6769 3
info [at] aupairgermany.de
Steuernummer 17/358/00934
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Anfragen bitte zuerst schriftlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Anonyme Anfragen werden nicht beantwortet. Ich bitte um ihr Verständnis.
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